Der gesamte Flusslauf der Fischerreigesellschaft "Buchenstein" erstreckt
sich auf ca. 11km Länge und eine Gesamtwasserfläche von 24 ha.
Das Revier beginnt ca. 25m oberhalb der Thayabrücke in Karlstein und
endet beim Ziehgraben (ehem. Wasenmeisterei) in Oberpfaffendorf
bei Raabs an der Thaya.
Um eine bessere Übersicht zu erhalten, wurde das Revier in
sechs Revierabschnitte unterteilt.
Wie fast alle Thayareviere, so ist auch dieses Revier für seinen über-
durchschnittlichen Fischbestand bekannt. Die relevantesten Fischarten
sind der Karpfen und Wildkarpfen, die Raubfische Hecht und Zander
und Weißfische sämtlicher Gattungen. Aal, Aalrutte und Wels sind
ebenfalls vertreten.
Zur genauen Beschreibung:
Revierabschnitt"A":
Erstreckt sich von Revierbeginn in Karlstein bis zur Riedmühle.
Nach der "Höllengrube" beginnt ein Seichtgebiet bis nach dem
Naturdenkmal "Hangenstein". Anschließend der Staubereich hin zur
Riedmühlenwehr.
Das rechte Flussufer ist über Speisendorf erreichbar.
Von der Einmündung des Schladeinbaches bis zur Kläranlage
besteht ein Laichschongebiet!
In diesem Bereich ist das Fischen erst ab 01.Juli bis einschliesslich 30. November auf alle Fischarten
erlaubt!
Revierabschnitt"B":
Unterhalb der Seichtstrecke von der Riedmühle beginnt der Staubereich bis
zur Nagelmühle, mit teilweisen tiefen Stellen mit über 2m Wassertiefe.
Alle Angelplätze sind erreichbar über Speisendorf.
Revierabschnitt"C":
Von der Nagelmühle stromabwärts bis oberhalb der Liebnitzbrücke
ist es schnellfließend und eher flach. Erst danach beginnt der Staubereich
bis zur Liebnitzmühle.
Dieser Abschnitt ist erreichbar über den Güterweg von Speisendorf kommend,
oder über Raabs-Oberndorf.
Revierabschnitt"D":
Dieser Staubereich ist im Oberlauf etwas seichter und wird nach untenhin
immer tiefer.
Erreichbar wie Abschnitt"C", über die Verbindungstrasse Hahnmühle
Richtung Liebnitzmühle.
Revierabschnitt"E":
Auch hier unter der Hahnmühlenwehr wieder schnellfließend, stromabwärts
immer tiefer werdend.
Man gelangt über den Fußweg Richtung Reismühle, oder über den
Feldweg , Einfahrt beim Marterl in der Nähe der sogenannten Aignerkreuzung.
Durch die Wehrabsenkung der Reismühlenwehr am 05.Nov.2013, hat sich die
Fließstrecke in diesem Abschnitt verlängert.
Großteils Fließstrecke, mit guter Strukturierung!
Revierabschnitt"F":
Dieser Abschnitt ist fast zur Gänze Flachwasser und somit schnellfließend.
Erreichbar über Raabs-Oberndorf.
Von der Wehr Wasserwerk-Oberndorf bis zum Revierende
besteht ein Laichschongebiet.
In diesem Bereich ist das Fischen erst ab 01.Juli bis einschliesslich 30. November auf alle Fischarten
erlaubt!
Bis auf den Loibesbach und allen Fischaufstiegshilfen
dürfen alle natürliche und
künstliche Gerinne befischt werden.
Die Legende vom Thayarevier I/24a "Buchenstein"
Nachweis vom Fischereirecht, Revierbildung bis zum Revier I/24a.
Auszugsweise von stenografischen Protokollen der Statthalterei NÖ. LXV III , VI. Wahlperiode 3 über die Fischerei bz. Fischereirecht.
(Herrschaftliche Fischereirechte) Gewiß ist jedoch eines, daß die Grundentlastung die Fischereirechte nicht berührt hat damit wurde die Regelung der Fischereirechte vertagt, aber zugleich ein wesentlicher Satz damit ausgesprochen, daß der Besitzstand 1847 für den Umfang der Fischereirechte maßgebend sein solle.
Fischereigesetz vom 26. April 1890:
§4. Die auf § 382 a. b. G. B. beruhende Befugnis zum freien Fischfang ist Aufgehoben.
Kundmachung in der K. k. n. ö. Statthalterei Wien; am 20. Juli 1893, unter der Zahl 69824 ex 1892. Kanzlei- Abteilung- Besonderes; dFischereirevierbildung Thaya I. 1892 Gutachten von Forst- und Fischmeister Josef Pernt über die einzelnen Thayareviere bis Lundenburg.
Kundmachung im Amtsblatt BH. Waidhofen a. d. Thaya am 19. August 1893. Betreffend der Fischereirevierbildung in der Thaya. II. Pachtreviere haben zu bilden und sind daher als solches zu behandeln.
Erlaß vom K. K. Ackerbau- Ministerium unter der Zahl 23095 am 31. Dezember 1893. II. Pachtreviere haben zu bilden und sind daher je als solches zu behandeln. 6. Die deutsche Thaya von der Mündung des sogenannten Ziehgrabens (bei der Abdeckerei) anschließend an das Eigenrevier 10 bis an die Brücke im Zuge der Bezirksstraße in Karlstein samt allen Mühlkanälen dieser Strecke (Revier Thaya II/6).
Amtsblatt k.k. BH. Waidhofen a. d. Th. am 30. Oktober 1897
Z. 22790 Fischerei- Revier- Ausschuß II in Wien. Die Herren Fischerei- Eigenrevier- Besitzer und Pächter von Fischerei- Pachtrevieren in der Thaya werden hiermit verständigt, daß der Fischerei- Revier- Ausschuß II in Wien, in dessen Rayon die Thaya samt ihren Zurinnen fällt, am 25. September d. J. (1897) sich konstituiert und seine Tätigkeit aufgenommen hat, und die Kanzlei desselben sich in Wien, I. hoher Markt Nr. 9 befindet.
Umbenennung des Pachtrevieres Thaya II/6 in Thaya II/8
mit Bescheid der Reichsstatthalterei ND. (Nieder Donau) vom 14. II. 1945.
Umbildung von Pachtrevier II/8 in das Eigenrevier I/24a.
Am 31 März 1964 wurde die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes "Buchenstein" gegründet, mit dem Zweck, Ausübung von Fischereiberechtigungen im Fischereirevier II/8 (I/24a) Gutachten vom Fischerei- Revier- Ausschuß II, Gesch. Zahl: I/93 - 64 vom 17. 3. 1964. Diese Umbildung erfolgte mit den Bescheid der NÖ Landesregierung am 18. 8. 1964 Gültig auf unbegrenzte Zeit.
Die Pächter des Pachtrevieres II/6, II/8 waren:
Im April 1894 wurde das Pachtrevier II/6 erstmals auf 10 Jahre verpachtet. Im Jahre 1904wurde die Pachtzeit um eine Pachtperiode (10 Jahre) verlängert. Im Jahre 1924 wurde das Revier zur Neuverpachtung im Amtsblatt am 6. März 1924 ausgeschrieben.
1934; Lambert Reifschneider Oberndorf bei Raabs von 1. V. 1934 bis 30. IV. 1944 1944; Schulr. Richard Rothe Liebnitz und Wien von 1. V. 1944 bis 30. IV. 1954 Im Jahre 1954 wurde das Revier zur Neuverpachtung im Amtsblatt am 30. April 1954 Subpächter: Rudolf Katschthaler Gr. Siegharts von 1. I. 1950 bis 30. V. 1964
Revier I/24a "Buchenstein"
1964; Auf bestreben der Fischer wurde über die Gemeinden Oberndorf bei Raabs 9/29, Speisendorf 7/29, Obergrünbach 1/29, Karlstein/Th. 6/29 und der bestifteten Bauernschaft von Liebnitz 6/29, 1964 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes gegründet!
Obmänner:
Franz Bauer Oberndorf
Heinrich Glaser Liebnitz
Albert Zwickl Raabs
Kurt Mauthner Mostbach
Leo Witzmann Modsiedl
Robert Liball Breitenfeld
Geschäftsführer:
Karl Schön Oberndorf
Johann Pfingstner Karlstein
Robert Nemeth Goschenreith- Karlstein
Christian Hahn Karlstein
(RB 2007-04-14)